F-Gase Verordnung
Service
Darum müssen Sie als Betreiber jetzt handeln.
Was ist die F-Gase Verordnung?
Die Bestimmungen im Einzelnen:
Bis 31.12.2016
Anlagen, die weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase enthalten, oder hermetisch geschlossene Einrichtungen mit weniger als 6 kg fluorierter Treibhausgase unterliegen keiner Dichtheitsprüfung.
Ab 1.1.2017
Alle Anlagen mit einem CO2 -Äquivalent größer als 5 t und kleiner als 50 t müssen einmal in 12 Monaten auf Dichtheit geprüft werden (Pflicht des Betreibers).
Ab 1.1.2020
Der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP größer als 2500 wird verboten in Anlagen mit Tiefsttemperatur größer als -50 °C. In Anlagen mit einer Tiefsstemperatur von kleiner als -50 °C dürfen diese Kältemittel weiterhin
eingesetzt werden.
Ab 11. März 2024
Ab 11. März 2024 ist die novellierte F-Gase-Verordnung (EU-VO 2024/573) in Kraft getreten. Dies hat gravierende Folgen für den Betrieb und die Installation von stationären Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten. Durch die Überarbeitung der bisher gültigen F-Gase-Verordnung (EU-VO 517/2014) sollen die direkten Emissionen fluorierter Treibhausgase zum Schutz des Klimas noch weiter reduziert werden.
Aufgrund einer kontinuierlichen Verringerung der verfügbaren Menge an F-Gasen („Phase-down“), die in der EU jährlich neu auf den Markt gebracht werden darf, durch anwendungsspezifische Verbote des Inverkehrbringens für Anlagen mit F-Gasen sowie durch Verwendungsverbote von bestimmten Kältemitteln für Service- und Wartungsarbeiten zeichnet sich klar ab, wie sich die Kälte- und Klimatechnik in den kommenden Jahren entwickeln wird: Nach Möglichkeit sollten Neuanlagen nur noch mit nichtfluorierten Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak bzw. mit fluorierten Kältemitteln mit einem möglichst niedrigen GWP-Wert geplant werden. Die bisher vorrangig verwendeten, fluorierten Sicherheitskältemittel werden größtenteils vom Markt verschwinden. Stattdessen kommen Kältemittel zum Einsatz, bei deren Verwendung größere Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss, weil diese brennbar (Propan) oder toxisch (Ammoniak) sind bzw. eine erstickende Wirkung und hohe Anlagendrücke haben (Kohlendioxid). Preissteigerungen und Engpässe für Kältemittel mit hohem GWP-Wert sind zu erwarten.
Gültigkeit
Die F-Gas Verordnung ist gültig in allen Ländern der Europäischen Union. Alle in dieser Region verkauften Geräte müssen die gültigen Bestimmungen erfüllen.
Ziel der F-Gas Verordnung
Mit der Verordnung soll der weltweite Temperaturanstieg auf 2 °C begrenzt werden um unerwünschte Klimaauswirkungen zu vermeiden. Die CO2 Emission in der Industrie sollen bis zum Jahr 2030 um bis zu 73 % gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Um das Ziel zu erreichen muss der geschätzte CO2 Äquivalent von 104 Mio. t im Jahr 2030 auf ca. 35 Mio. t gesenkt werden.
FAQ zur F-Gase Verordnung
Wann ist eine Dichtheitsprüfung notwendig?
Anlagen, die Kältemittel mit FCKW und H-FCKW (z.B. R22, R123) nutzen, müssen alle 12 Monate überprüft werden. Anlagen, die Kältemittel mit FKW, H-FKW (z.B. R134a, R404A) nutzen, müssen alle 12 Monate überprüft werden. Dichtheitsprüfung ist Pflicht
Was bedeutet GWP?
GWP ist die Abkürzung für „Global Warming Potential“, sie steht für das Erderwärmungs- bzw. Treibhauspotenzial einer Substanz. Der GWP-Wert eines Kältemittels definiert dessen relatives Treibhauspotenzial in Bezug auf CO₂ (auch als CO₂-Äquivalent bezeichnet). Der Wert beschreibt die Erderwärmungswirkung über einen bestimmten Zeitraum, bei Kältemitteln in der Regel über 100 Jahre. Je höher der GWP-Wert ist, desto klimaschädlicher ist die entsprechende Substanz.
Was bedeutet CO2-Äquivalent?
CO₂-Äquivalente (CO₂e) sind eine Masseinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase.